Nachdem die Entscheidung, eine Weltreise durchzuführen getroffen war, begannen wir mit der Planung. Wir hatten 8 Monate Zeit, unsere Abreise vorzubereiten. Zuerst haben wir eine Übersicht erstellt, in der wir alle Punkte aufgeführt haben, die bis zur Abreise erledigt werden müssen.
Der aufregendste Teil war die Beendigung unserer Arbeitsverträge. Wir beide hatten gute Jobs und waren lange in den Unternehmen angestellt. Aber wir wollten "frei" sein ohne einen verpflichtenden Rückkehrtermin. In Abstimmung mit den Kündigungsfristen haben wir unsere Jobs gekündigt.
Alternativ sind ein Sabbatjahr oder auch unbezahlter Urlaub Möglichkeiten ohne Kündigung des Arbeitsplatzes auf Reisen zu gehen.
Job gekündigt und was passiert mit Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung?
In jedem Fall ist es ratsam, ein Gespräch mit der Krankenversicherung, dem Rententräger und der Agentur für Arbeit zu führen.
Mit meinem Gehalt habe ich die Beitrags-Bemessungsgrenze je Monat erreicht und war freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Bei einer Kündigung der Krankenversicherung hätte ich nach der Rückkehr kein Anrecht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Ich muß mich nach der Rückkehr privat versichern. Das war für mich keine Option.
Um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden habe ich eine Anwartschaft mit der Krankenversicherung abgeschlossen. Dafür ist es notwendig, monatlich den Mindestbeitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung einzuzahlen. Ein Krankenversicherungsschutz besteht bei einer Anwartschaft jedoch nicht.
Seit 01.01.2024 gelten folgende Mindestbeiträge je Monat:
Krankenversicherung: 57,97 Euro
Pflegeversicherung: 14,14 Euro
Für den Zeitraum der Weltreise haben wir eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung bei der Hanse-Merkur abgeschlossen.
Ich habe bis zur Abreise bereits über 30 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt. Daher war naheliegend zu klären was mit den Beiträgen passiert, wenn ich über einen Zeitraum keine Beiträge einzahle. Meine Fragen habe ich rechtzeitig vor Reisebeginn mit einem Mitarbeiter der Rentenversicherung besprochen. Alle Fragen wurden sehr kompetent beantwortet.
Jedoch mußt du für dich selbst entscheiden, ob du während deiner Abwesenheit Beiträge in die Rentenversicherung einzahlst oder nicht.
Ich habe während der Reise monatlich den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt. Seit 2024 beträgt der monatliche Mindestbeitrag 100,07 Euro.
Auch mit der Agentur für Arbeit habe ich ein Gespräch geführt bezüglich Arbeitslosengeld nach der Rückkehr. Wer 24 Monate vor der Abreise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach 18 Monaten Abwesenheit verfällt der Anspruch. Bei Eigenkündigung werden 90 Tage beziehungsweise 25% von der Anspruchsdauer abgezogen.
Aufgrund unserer beruflichen Tätigkeiten haben wir ungefähr 180 km voneinander entfernt gewohnt und gearbeitet.
Was machen wir mit unseren Wohnungen?
Wir entscheiden uns, eine Wohnung während unserer Abwesenheit vorzuhalten. Möglicherweise müssen wir unsere Reise abbrechen und benötigen einen Rückkehrort. Untervermieten war für uns keine Option. Gemäß Mietvertrag ist es untersagt und es wäre unglücklich, wenn wir unsere Reise abbrechen müssen und uns unsere Wohnung nicht zur Verfügung steht, weil sie untervermietet ist. Wir entscheiden uns für die Wohnung und den Ort, der nach der Reise unser Lebensmittelpunkt sein wird.
Mit der Wohnungskündigung sind auch zu prüfen:
Private Haftpflichtversicherung: Auch bei einer Weltreise können Schäden entstehen. Meine Versicherung deckt auch Schäden, die im Ausland entstehen.
PKW und Versicherung: Meinen PKW konnte ich bei meiner Familie unterstellen. Die Versicherung habe ich auf das Nötigste angepasst.
Sonstiges: Auch zu prüfen sind Zeitschriftenabonnements, Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel, etc.
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